Sie befinden sich im Ausland (z.B. Ungarn) möchten aber einen deutschsprachigen Anwalt? Dann müssen Sie dringend drauf achten, dass dieser ein in Ungarn zugelassener Rechtsanwalt ist. Dies ist vor höheren Gerichten wie dem Landgericht, Oberlandesgericht und dem Obersten Gerichtshof unabdingbar. Es würde also als unwirksam gelten, wenn Ihr Anwalt mit dem Gericht kommuniziert und diese Anforderung nicht erfüllt ist.

Situationen dafür sind etwa vor dem Grundbuchamt, bei Beurkundungen oder Firmen- und Handelsregisteranmeldungen. Nichtsdestotrotz kann sich die Einschaltung eines in Ungarn zugelassenen Anwalts auch sehr lohnen, wenn dieser nicht zwingend nötig ist. Aus dem einfachen Grund, da dieser Expertise mit sich bringt und Sie sich nie selbst vertreten sollten. Dieser kann auch eine große Hilfe bei der Aufsetzung von Verträgen und Testamenten sein, weitere Informationen.
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