Finanz Sanktionsliste

Sanktionsliste: Welche Unternehmen müssen sie prüfen?

Was versteht man unter einer Sanktionsliste und ferner unter einer sogenannten Finanz Sanktionsliste? Diese Begriffe sind im besonderen Maße wichtig, wenn es um die Prüfung von bestimmten Unternehmen geht. Unter anderem ist auch der Zoll in ein solches Prüfverfahren mit involviert.

Sanktionslisten in der Wirtschaft

Es gibt gerade im EU-Raum unterschiedliche Sanktionslisten. Innerhalb Deutschlands wird hier jedoch in aller Regel von der sogenannten Finanz Sanktionsliste gesprochen. Doch worum geht es hier eigentlich genau? Sanktionslistenprüfungen stellen einen Teilbereich der sogenannten Exportkontrolle dar. Sanktionslisten sind streng genommen Listen von Behörden, die Personen, Organisationen oder Unternehmen umfassen, denen wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen auferlegt worden sind. Unternehmen, die auf einer solchen Liste erscheinen, können daher als bedenklich eingestuft werden. Auch die Justiz und die dazugehörigen Behörden und Ministerien sind Teil des Kontrollprozesses.

Was ist der Sinn solcher Sanktionslisten?

Sanktionslisten dienen in erster Linie immer dazu, Geschäftsbeziehungen mit bestimmten natürlichen oder juristischen Personen zu verhindern oder einzuschränken oder die Ein- oder Ausfuhr bestimmter Waren zu verhindern. Somit können gleich mehrere Gefahren verhindert werden. Hier ist natürlich vor allem auch daran zu denken, dass das System der Geldwäsche deutlich erschwert werden kann. Zudem kann durch einen solchen Kontrollmechanismus auch die Verbreitung illegaler Güter verhindert werden. Nicht selten hängen unlaute Methoden auch mit dem Vertrieb von illegalen Produkten zusammen.

Wer sollte ganz konkret überprüft werden?

Eine Finanz Sanktionsliste kann nur weitestgehend vollständig geführt werden, wenn möglichst viele Fälle gemeldet werden. Daher müssen Personalverantwortliche Sanktionslistenprüfungen für alle im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter kontinuierlich führen. Dies umfasst auch Praktikanten, Aushilfen, Studenten oder eben auch potenzielle Bewerber. Im Idealfall gelingt es so bestimmte Personen, die Teil einer solchen Liste sind, nicht erst in ein Unternehmen zu lassen.

Was tut man bei einer Übereinstimmung?

Hat man einen Treffer bemerkt, so sollte man diese beim BAFA (wirtschaftliche Ressourcen) oder der Deutschen Bundesbank umgehend melden. Je früher die Meldung erfolgt, desto eher kann ein Schaden verhindert werden. Die Übermittlung kann in der Regel zunächst vollkommen unbürokratisch und ohne die Verwendung aufwendiger und umfassender Formular erfolgen.

Die Sanktionsliste ist kein Selbstzweck

Im Falle eine Sanktionslistenprüfung geht es immer um die spezifische Ermittlung von ganz bestimmten Gruppen, Personen, Vereinigungen oder auch Firmen, für die ein sogenanntes Verfügungsverbot erlassen wurde. Diese Personen oder Unternehmen dürfen somit nicht mehr über ihr Recht verfügen und dürfen auch zahlreiche Geschäfte nicht mehr abwickeln. Die Sanktionsliste ist daher für Verbraucher und auch Betriebe ein nahezu unverzichtbares Mittel und hilft unnötige Schäden auf Dauer abzuwenden oder zumindest deutlich unwahrscheinlicher zu machen.

 

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