Mediahaus Verlag GmbH

Wann ist ein Vertrag eigentlich rechtswirksam?

Bevor unter einen Vertrag eine Unterschrift gesetzt wird, sollte dieser vom Unterzeichner gut durchgelesen werden. Denn mit der Unterschrift der Vertragspartner wird dieser automatisch rechtswirksam. Ein Vertrag ist eine Willensübereinstimmung zwischen mindestens zwei Personen. Ist diese Willensübereinstimmung von beiden oder mehreren Personen unterzeichnet, dann wird von einem rechtswirksamen Vertrag gesprochen.

Der Gesetzgeber stellt die Regeln auf

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 145 ff.) wird dargelegt, wie und wann ein Vertrag zustande kommt. Im Mediahaus Verlag GmbH kann die passende Literatur zu den unterschiedlichen Vertragswerken bezogen werden. Ein Vertrag entsteht durch einen klaren Ablauf. Zu Beginn ist eine Willenserklärung durch ein Angebot erforderlich. Das Angebot ist verbindlich. Im zweiten Schritt gilt die Willenserklärung als angenommen. Durchaus besteht die Option, dass es zu weiteren Willenserklärungen kommt, wie in der einschlägigen Literatur vom Mediahaus Verlag GmbH nachzulesen ist.

Das Vertragsrecht

Im Geschäftsleben gibt es unterschiedliche Vertragsarten. Ein Kredit- oder Kaufvertrag, ein Miet- oder ein Versicherungsvertrag sind gängige Vertragsarten. Ein Vertrag muss den Vertragsinhalt oder den vertraglichen Gegenstand eindeutig definieren. Für die Vertragsparteien sowie für außenstehende Personen sollte das Vorhaben klar erkennbar sein. Weiterhin beinhaltet der Vertrag, die beidseitige Willenserklärung. Wie im Mediahaus Verlag GmbH und deren einschlägige rechtliche Literatur genau beschrieben, bedarf es von jedem Vertragsteilnehmer einer eindeutigen Willenserklärung. Die Vertragsparteien müssen geschäftsfähig sein. Ansonsten ist es nicht möglich, einen rechtswirksamen Vertrag abzuschließen. In der Regel beginnt die Geschäftsfähigkeit mit dem 18. Lebensjahr, somit mit der Volljährigkeit.

Mündlicher und schriftlicher Vertrag

Verträge mit bspw. Banken und Versicherungen bedürfen der schriftlichen Form. Erb- und Eheverträge müssen zudem notariell beglaubigt werden. Mündliche Verträge finden wir in unserem Alltagsleben tagtäglich vor. Die Vertragsparteien kommen stillschweigend über ein. Im Blumengeschäft wird von einer Kundin ein Gesteck für die Hochzeitsfeier in Auftrag gegeben. Ist die Lieferung fertig, kann die Kundin das Gesteck abholen und bezahlen. Es ist möglich, dass Verträge unter Freunden oder Verwandten mündlich abgesprochen werden. Die Ferienwohnung wird für zwei Wochen vermietet und die Verwandten bezahlen dafür. Durchaus können mündliche Verträge ihre Tücken haben, falls etwas passieren sollte. Würde die Ferienwohnung mehr als ein Jahr vermietet, dann ist ein schriftlicher Mietvertrag notwendig. Prinzipiell können mündliche Verträge ungut ausgehen, denn im Zweifelsfall steht Wort gegen Wort.

Verträge können jedoch unwirksam sein. Dies betrifft zum einen bei Geschäftsunfähigkeit oder Formfehler durch bspw. arglistige Täuschung oder Sittenwidrigkeit. In diesem Falle wäre der Vertrag nach dem Gesetzgeber nicht rechtswirksam. Damit der Verbraucher nach einer Unterzeichnung noch vom Vertrag zurücktreten kann, gibt es ein Recht auf Widerruf. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die rechtliche Widerspruchsfrist beläuft sich in der Regel auf 14 Tage.

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